Fassung vom 16. Oktober 2026.
Anbieterin ist THE.AMAZING.NEW GROUP | Johanna & Bosko Todorovic GbR, Podbielskiallee 36, 14195 Berlin, Deutschland. Vertreten durch Bosko Todorovic. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE257669122. Erreichbar unter info@theamazingnew.com und telefonisch unter +49 15678 430912. Nachfolgend wir.
Diese Bedingungen gelten für alle Medialeistungen und Produktionsleistungen, die wir unter der Marke amzngshops und über amzng.shop erbringen.
(1) Diese Bedingungen gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Sie gelten für alle Verträge über Medialeistungen und Produktionsleistungen von amzngshops, insbesondere über Sendetermine in Live Shows, über Videos, über Platzierungen auf der Deal-Seite, über Nennungen als Partner und über die Einrichtung von Shops.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringen. Abweichungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
(4) Bestandteil des Vertrages ist neben diesen Bedingungen die Leistungs- und Preisanlage, die für den jeweiligen Leistungszeitraum die Pakete, die Preise, die Preisstufen, die Sendetage, die Faktorreihen und die Vorleistungsanteile ausweist. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung oder, bei einem individuellen Angebot nach § 2 Absatz 6, die Vertragsurkunde der Anlage vor und die Anlage diesen Bedingungen.
(1) Unsere Angebote, Preislisten und Darstellungen auf unseren Seiten sind freibleibend und kein bindendes Angebot. Für ein individuelles Angebot nach Absatz 6 gilt Satz 1 nicht.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über unsere Buchungsseite geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Sie sind daran fünf Werktage gebunden.
(3) Der Vertrag über eine Bestellung nach Absatz 2 kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.
(4) Bis zur Auftragsbestätigung sind gewählte Plätze und Termine nicht verbindlich zugeteilt. Wir bestätigen die konkreten Sendetermine mit der Auftragsbestätigung. Bei einem individuellen Angebot nach Absatz 6 gilt das Gleiche, mit der Vertragsurkunde nach Absatz 8 an der Stelle der Auftragsbestätigung.
(5) Handeln Sie als Agentur, handeln Sie im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sofern Sie uns nicht vor Vertragsschluss in Textform eine Bevollmächtigung Ihrer Auftraggeberin nachweisen. Sie benennen uns in jedem Fall die Marke, für die die Leistung bestimmt ist.
(6) Wir können Ihnen ausserhalb der Buchungsseite ein auf Sie ausgestelltes Angebot unterbreiten, in dieser Vereinbarung individuelles Angebot genannt. Es ist, abweichend von Absatz 1 Satz 1, für die in ihm genannte Frist verbindlich. Es nennt die angebotenen Leistungen, den Preis und die Frist, bis zu der Sie es annehmen können. Die Länge dieser Frist ergibt sich aus Ziffer 11 Absatz 2 der Leistungs- und Preisanlage.
(7) Sie nehmen ein individuelles Angebot an, indem Sie dies innerhalb der Frist nach Absatz 6 über die im Angebot genannte Seite erklären, in dieser Vereinbarung Token-Seite genannt. Mit Ihrer Annahme halten wir die im Angebot genannten Plätze und Termine für Sie. Ein Vertrag kommt durch die Annahme noch nicht zustande.
(8) Der Vertrag über ein individuelles Angebot kommt zustande, sobald zuerst wir und danach Sie eine Urkunde in unserem Werkzeug für elektronische Unterschriften, TAN sign, unterzeichnet haben, in dieser Vereinbarung Vertragsurkunde genannt. Die Vertragsurkunde nennt die Parteien, die gebuchte Leistung und den Preis und verweist auf diese Bedingungen und die Leistungs- und Preisanlage in der ihr beigefügten Fassung. Die Frist, innerhalb derer Sie nach Ihrer Annahme unterzeichnen können, ergibt sich aus Ziffer 11 Absatz 2 der Leistungs- und Preisanlage. Unterzeichnen Sie nicht innerhalb dieser Frist, entfällt das Angebot und die gehaltenen Plätze werden wieder frei.
(9) Mit Ihrer Annahme nach Absatz 7 erklären Sie zugleich Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen und mit der Leistungs- und Preisanlage, jeweils in der Fassung, die dem Angebot beigefügt ist und deren Datum das Angebot nennt. Bei einer Bestellung über die Buchungsseite erklären Sie dieses Einverständnis mit dem Absenden der Bestellung.
(10) Absatz 5 gilt für ein individuelles Angebot entsprechend.
(1) Während des Ausfüllens der Buchungsseite halten wir die gewählten Plätze für zwanzig Minuten. Nach Ablauf werden sie ohne Mitteilung wieder freigegeben.
(2) Agenturen können Plätze darüber hinaus für achtundvierzig Stunden reservieren. Die Reservierung ist unverbindlich und ohne Zahlung. Sie sperrt die reservierten Plätze gegenüber allen anderen.
(3) Je Agentur und Marke ist eine Reservierung offen. Eine zweite Reservierung ersetzt die erste und gibt deren Plätze im selben Vorgang frei. Die Frist der ersten Reservierung läuft dabei nicht neu.
(4) Die Grenze nach Absatz 3 betrifft nur das Reservieren. Sie können jederzeit weitere Leistungen verbindlich bestellen.
(5) Eine verbindliche Bestellung gibt eine offene Reservierung derselben Marke frei, soweit deren Plätze nicht Teil der Bestellung sind.
(6) Nach Ablauf der Frist gehen die Plätze ohne Mitteilung in den freien Verkauf zurück.
(7) Legen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach § 2 Absatz 6 vor, halten wir die darin genannten Plätze ab dem Angebotsdatum bis zum Ablauf der Annahmefrist nach § 2 Absatz 6. Nehmen Sie das Angebot an, halten wir die Plätze bis zum Ablauf der Unterzeichnungsfrist nach § 2 Absatz 8. Läuft eine dieser Fristen ab, ohne dass Sie angenommen oder unterzeichnet haben, werden die Plätze ohne Mitteilung wieder frei. Absatz 1 bis 6 gelten für die Dauer eines individuellen Angebots nicht.
(1) Welche Leistungsteile wir schulden, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und aus der Leistungs- und Preisanlage.
(2) Ein Sendetermin ist der gebuchte Platz in einer bestimmten Stunde einer bestimmten Live Show. Er wird in unseren Unterlagen und in dieser Vereinbarung auch Live Slot genannt, beide Begriffe bezeichnen dasselbe. Eine Live Show ist der zusammenhängende Sendeabend, in dem die Live Slots liegen.
(3) Geschuldet sind Platz, Zeit und Ausspielung sowie die in der Anlage beschriebene Ausgestaltung. Die redaktionelle und gestalterische Umsetzung liegt bei uns.
(4) Wir sind berechtigt, uns zur Erbringung der Leistung Dritter zu bedienen.
(5) Wir achten bei der Zuteilung der Sendetermine darauf, dass in einem Live Slot keine zwei unmittelbaren Wettbewerber auftreten. Unmittelbare Wettbewerber sind Marken, die in derselben Produktgruppe im Wesentlichen gleichartige Produkte an dieselbe Zielgruppe richten. Die Zugehörigkeit zu derselben Kategorie begründet für sich genommen keine unmittelbare Wettbewerberschaft. Die Trennung gilt für den einzelnen Live Slot und nicht für die Live Show insgesamt. Das Verfahren und die Angaben, auf die es sich stützt, ergeben sich aus der Leistungs- und Preisanlage.
(6) Die Zuteilung nach Absatz 5 richtet sich nach den Angaben, die uns bei Vertragsschluss vorliegen. Ändert eine Marke ihr Sortiment nach der Zuteilung oder wird eine Wettbewerberschaft erst später erkennbar, sind wir zur Umverteilung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
(7) Absatz 5 begründet keine Exklusivität. Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Marke, eine bestimmte Kategorie oder ein bestimmtes Produkt in einem Leistungszeitraum nicht vorkommt, besteht nicht. Exklusivität besteht nur, soweit sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Die vereinbarten Sendetermine, also die gebuchten Live Slots, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Wir sind berechtigt, einen einzelnen Sendetermin zu verlegen, soweit dies aus redaktionellen, technischen oder produktionsbedingten Gründen erforderlich ist oder aus Gründen, die in der Plattform liegen. Wir verlegen in diesem Fall auf einen gleichwertigen Sendetermin innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums und teilen Ihnen den neuen Termin unverzüglich in Textform mit.
(3) Gleichwertig ist ein Sendetermin, dessen Produkt aus dem Faktor der Stunde und dem Faktor des Sendetages mindestens dem Produkt des ursprünglichen Sendetermins entspricht. Beide Faktorreihen stehen in der Leistungs- und Preisanlage. Sind für die gebuchte Leistung keine Faktoren veröffentlicht, richtet sich die Gleichwertigkeit nach dem Verhältnis der Preise nach der geltenden Preisliste.
(4) Steht innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums kein gleichwertiger Sendetermin zur Verfügung, können Sie zwischen einem geringerwertigen Sendetermin mit anteiliger Gutschrift nach § 6 und dem Wegfall dieses Sendetermins mit voller Gutschrift seines Anteils wählen. Sie teilen uns Ihre Wahl innerhalb von fünf Werktagen nach unserer Mitteilung mit. Ohne Rückmeldung gilt die volle Gutschrift als gewählt. Wir weisen Sie in unserer Mitteilung auf diese Folge hin.
(5) Fällt eine Live Show ganz aus, holen wir die betroffenen Sendetermine innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums nach. Ist das nicht möglich, gilt § 8.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Sendetermin innerhalb eines Pakets besteht nur, soweit die Anlage das für dieses Paket vorsieht. Bei Paketen mit verteilter Belegung teilen wir die Sendetermine nach den in der Anlage beschriebenen Regeln zu.
(1) Geschuldet sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungsteile. Das sind je nach Buchung Sendetermine, Videos, Platzierungen auf der Deal-Seite und Nennungen als Partner. Geschuldet sind Platz, Zeit und Ausspielung.
(2) Eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Zahl von Zuschauern, eine bestimmte Zahl von Klicks und ein bestimmter Umsatz sind nicht geschuldet und werden nicht zugesichert. Bleiben diese Grössen hinter Ihren Erwartungen zurück, begründet das keinen Anspruch auf Minderung, Nachleistung oder Rücktritt.
(3) Erbringen wir einen Leistungsteil nicht, holen wir ihn innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums nach. Ist das nicht möglich, schreiben wir seinen Anteil gut.
(4) Der Anteil eines Leistungsteils berechnet sich wie folgt.
a) Bei einem Sendetermin aus dem Paketpreis im Verhältnis des Faktorprodukts des betroffenen Sendetermins zur Summe der Faktorprodukte aller Sendetermine des Pakets.
b) Bei einem Video aus dem Paketpreis geteilt durch die Zahl der Videos des Pakets.
c) Bei einer Platzierung auf der Deal-Seite und bei einer Nennung als Partner aus dem Preis geteilt durch die Zahl der Sendetage des gebuchten Zeitraums, für jeden betroffenen Sendetag.
d) Bei einem einzeln bepreisten Leistungsteil aus seinem Einzelpreis.
(5) Die Gutschrift erfolgt auf die nächste offene Rechnung. Ist keine Rechnung mehr offen, zahlen wir den Betrag innerhalb von vierzehn Tagen zurück.
(6) Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Leistungsteil aus Gründen unterbleibt, die in Ihrer Sphäre liegen. In diesem Fall gelten § 7 und § 10.
(1) Sie melden uns für jede Platzierung und für jeden Sendetermin das Produkt, den Aktionspreis, einen etwaigen Vergleichspreis, den Aktionszeitraum, die Verfügbarkeit und den Link. Die Meldung erfolgt in Textform bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
(2) Geben Sie einen Vergleichspreis oder eine Ersparnis an, bestätigen Sie mit der Meldung, dass der Vergleichspreis der niedrigste Preis ist, den Sie in den letzten dreissig Tagen vor der Veröffentlichung für dieses Produkt gefordert haben. Wir halten diese Bestätigung je Angebot fest.
(3) Wir prüfen jedes gemeldete Angebot vor der Veröffentlichung und vor der Live Show. Die Freigabe behalten wir uns vor.
(4) Wir können die Freigabe insbesondere verweigern, wenn
a) der Aktionspreis am Tag der Veröffentlichung nicht gilt,
b) ein Vergleichspreis oder eine Ersparnis angegeben ist, die sich nicht belegen lässt,
c) das Produkt nicht verfügbar ist oder der Link nicht zum Angebot führt,
d) das Angebot gegen Gesetze, gegen die Regeln der Plattform oder gegen unsere Kennzeichnungspflichten verstösst,
e) das Produkt einer Kategorie angehört, die wir nach der Anlage nicht bewerben.
(5) Verweigern wir die Freigabe, teilen wir Ihnen den Grund mit und geben Ihnen Gelegenheit, ein anderes Angebot zu melden. Die Frist dafür endet vierundzwanzig Stunden vor dem betroffenen Sendetermin.
(6) Melden Sie nicht rechtzeitig ein freigabefähiges Angebot, gilt der betroffene Leistungsteil als erbracht. Eine Gutschrift nach § 6 findet in diesem Fall nicht statt. Wir sind berechtigt, den Sendetermin stattdessen mit einem anderen bereits freigegebenen Angebot von Ihnen zu belegen.
(7) Sie stehen dafür ein, dass Ihre Angaben zu Preis, Vergleichspreis, Ersparnis, Verfügbarkeit und Aktionszeitraum richtig sind und den gesetzlichen Vorgaben für Preisangaben entsprechen. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus unrichtigen Angaben entstehen. Das gilt nicht, soweit Sie die Unrichtigkeit nicht zu vertreten haben.
(8) Die Prüfung nach Absatz 3 erfolgt allein in unserem Interesse. Sie begründet keine Prüfpflicht, keine Zusicherung gegenüber Ihnen oder Dritten und keine Haftung für die Richtigkeit Ihrer Angaben.
(9) Bezahlte Platzierungen und bezahlte Nennungen tragen den Hinweis Anzeige. Die Kennzeichnung ist Bestandteil der Leistung und wird nicht entfernt, nicht verkleinert und nicht abgeschwächt.
(1) Wir erbringen Live Shows und Videos über Plattformen Dritter. Deren Verfügbarkeit, technische Funktion, Regelwerk und Ausspielung liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs. Geschuldet ist die Bereitstellung Ihres Leistungsteils, nicht das Verhalten der Plattform.
(2) Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sind insbesondere Störungen, Wartungen und Ausfälle der Plattform, Änderungen ihres Regelwerks, Sperren und Einschränkungen unseres Kontos, Einschränkungen der Ausspielung, die Löschung von Inhalten durch die Plattform, ferner Ausfall der Verbindung, Stromausfall, Ausfall des Veranstaltungsortes, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, Epidemien und Naturereignisse.
(3) Tritt ein solches Ereignis ein, sind unsere Leistungspflichten für seine Dauer ausgesetzt. Wir unterrichten Sie unverzüglich in Textform und holen die betroffenen Leistungsteile innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums nach.
(4) Ist die Ausspielung über die Plattform nicht möglich, sind wir berechtigt, den betroffenen Leistungsteil über einen anderen von uns betriebenen Kanal zu erbringen, insbesondere über amzng.shop und über die Deal-Seite. Ist die Ersatzerfüllung nach Art und Umfang gleichwertig, gilt der Leistungsteil als erbracht. Ist sie geringerwertig, schreiben wir Ihnen die Differenz nach § 6 Absatz 4 gut.
(5) Ist auch eine Ersatzerfüllung nicht möglich, bieten wir Ihnen die Nachholung im nächsten vergleichbaren Leistungszeitraum an. Sie können stattdessen die Gutschrift nach § 6 wählen. Sie teilen uns Ihre Wahl innerhalb von zehn Werktagen nach unserer Mitteilung mit. Ohne Rückmeldung gilt die Nachholung als gewählt. Wir weisen Sie in unserer Mitteilung auf diese Folge hin.
(6) Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen, kann jede Seite den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungsteile kündigen. Bereits erbrachte Leistungsteile bleiben zu vergüten.
(7) Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Ereignisses nach Absatz 2 bestehen nicht. § 15 bleibt unberührt.
(1) Leistungsteile, die vor der Ausspielung erbracht werden, sind eigenständige Leistungsteile. Das sind insbesondere die Einrichtung des Shops, das Onboarding, die Konzeption, die Produktion von Videos und die Herstellung von Grafiken.
(2) Diese Leistungsteile gelten mit ihrer Bereitstellung an Sie als erbracht. Sie bleiben auch dann zu vergüten, wenn eine spätere Ausspielung aus Gründen nach § 8 Absatz 2 unterbleibt.
(3) Videos, die wir für Sie produziert haben, stellen wir Ihnen in diesem Fall als Datei zur Verfügung und räumen Ihnen das Recht ein, sie für eigene Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen.
(4) Die auf Vorleistungen entfallenden Anteile der Vergütung ergeben sich aus der Leistungs- und Preisanlage. Ist dort für einen Leistungsteil nichts ausgewiesen, ersetzen Sie uns die für ihn nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch seinen Anteil nach § 6 Absatz 4.
(5) Ein Anspruch auf Vergütung für Ausspielungen, die nicht stattgefunden haben, besteht nicht.
(1) Sie stellen uns rechtzeitig alles zur Verfügung, was wir für die Leistung brauchen. Das sind insbesondere Produktdaten, Bild- und Videomaterial, Logos, Links, Zugänge und Freigaben. Die Fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Buchen Sie die Einrichtung eines Shops, gewähren Sie uns für die Dauer der Einrichtung die dafür nötigen Zugänge und benennen uns eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(3) Freigaben erteilen Sie in Textform. Äussern Sie sich innerhalb der gesetzten Frist nicht, gilt die Vorlage als freigegeben, sofern wir in der Anfrage darauf hingewiesen haben.
(4) Verzögert sich unsere Leistung, weil Sie eine Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneter Form erbringen, verschieben sich unsere Fristen entsprechend. Entfällt ein Leistungsteil dadurch, gilt er als erbracht.
(5) Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, stellen wir Ihnen nach den Sätzen der Anlage in Rechnung.
(1) In Live Shows und in Videos verwenden wir ausschliesslich Musik, für die uns die erforderlichen Rechte für die jeweilige Verbreitung vorliegen. Das sind in der Regel Titel aus der Commercial Music Library der Plattform sowie eigene und gesondert lizenzierte Produktionen.
(2) Ein Anspruch auf die Verwendung eines bestimmten Titels besteht nicht. Wir sind berechtigt, Musik jederzeit auszutauschen oder wegzulassen.
(3) Material, das Sie uns überlassen, muss frei von Rechten Dritter sein, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Das gilt für Bild, Ton, Musik, Text, Marken und Aufnahmen von Personen. Sie räumen uns an diesem Material die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte ein, einfach und für die Dauer der Verwertung räumlich unbeschränkt.
(4) Enthält von Ihnen überlassenes Material Musik, benennen Sie uns die Titel und die Lizenzgrundlage. Ohne diese Angabe verwenden wir das Material ohne Ton.
(5) Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von Ihnen überlassenes Material nicht frei von Rechten Dritter war. Das gilt nicht, soweit Sie die Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben.
(6) An den von uns erstellten Inhalten behalten wir die Rechte. Sie erhalten die in der Anlage beschriebenen Nutzungsrechte. § 9 Absatz 3 bleibt unberührt.
(7) Wir sind berechtigt, erbrachte Leistungen im Rahmen unserer eigenen Kommunikation als Referenz zu zeigen, einschliesslich Ihres Logos. Sie können dem in Textform widersprechen.
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gilt die Preisstufe, die nach der Leistungs- und Preisanlage am Tag Ihrer Bestellung gilt. Bei einem individuellen Angebot nach § 2 Absatz 6 gilt der im Angebot genannte Preis, wenn Sie es innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Preisstufen und ihre Zeiträume weist die Anlage aus.
(3) Die Vergütung ist in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate lautet auf volle Euro, die zweite trägt den Rest. Höhe und Fälligkeit der Raten ergeben sich aus der Anlage.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit die Anlage nichts anderes bestimmt.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind darüber hinaus berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungsteile bis zum Ausgleich zurückzuhalten. Auf eine bevorstehende Zurückhaltung weisen wir Sie vorher in Textform hin.
(6) Aufrechnen können Sie nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Leistungen nach diesen Bedingungen werden in Geld vergütet.
(2) Eine Vergütung ganz oder teilweise in Sachleistungen setzt eine gesonderte Vereinbarung in Textform voraus. In dieser Vereinbarung wird der Wert der Sachleistung in Euro festgelegt.
(3) Als Wert gilt der Preis der von uns erbrachten Leistung nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste. Beide Seiten stellen einander ihre Leistung in dieser Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung.
(4) Erbringen Sie die Sachleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Beschaffenheit, wird der Wert nach Absatz 3 als Geldbetrag fällig.
(5) Stellen Sie Sachpreise für Verlosungen zur Verfügung, gilt das als Sachleistung nach dieser Vorschrift. Beschaffung, Versand und Gewährleistung gegenüber den Gewinnern bleiben Ihre Sache.
(1) Der Preis für die gebuchte Leistung steht in der Auftragsbestätigung. Er gilt unabhängig davon, welche Umsätze über unsere Empfehlungen entstehen.
(2) Erlöse aus Affiliate-Programmen erhalten wir ausschliesslich über das Partnerprogramm der jeweiligen Marke oder über das Netzwerk, in dem dieses Programm geführt wird. Es gilt der dort für uns hinterlegte Vergütungssatz.
(3) Eine darüber hinausgehende Beteiligung an Ihren Umsätzen wird weder geschuldet noch berechnet. Eine gesonderte Abrechnung, eine Meldung Ihrer Umsätze an uns und ein zusätzlicher Vertrag über die Vergütung sind nicht erforderlich.
(4) Ob und in welcher Höhe eine Vergütung aus einem Partnerprogramm anfällt, richtet sich allein nach den Bedingungen dieses Programms. Ändern sich diese Bedingungen oder endet das Programm, berührt das den Preis nach Absatz 1 nicht. Eine Verrechnung der Vergütung aus dem Programm mit dem Preis findet nicht statt.
(5) Führen Sie kein Partnerprogramm, bleibt es beim Preis nach Absatz 1. Ein Mangel unserer Leistung liegt darin nicht.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmässig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung des betroffenen Auftrags.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Wir haften nicht für ausgebliebene Reichweite, für ausgebliebene Klicks, für ausgebliebene Umsätze und für entgangenen Gewinn. Diese Grössen sind nach § 6 Absatz 2 nicht geschuldet.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen.
(1) Ein Recht, sich vom Vertrag zu lösen, steht Ihnen nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nach dieser Vorschrift zu.
(2) Auf Ihren Wunsch heben wir den Vertrag ganz oder teilweise auf. Sie zahlen in diesem Fall einen Anteil der Vergütung des aufgehobenen Teils nach der folgenden Staffel, gerechnet ab dem Eingang Ihrer Erklärung in Textform bis zum ersten betroffenen Sendetag.
a) mehr als sechzig Tage vorher 25 Prozent,
b) sechzig bis einunddreissig Tage vorher 50 Prozent,
c) dreissig bis vierzehn Tage vorher 75 Prozent,
d) weniger als vierzehn Tage vorher 100 Prozent.
(3) Vorleistungen nach § 9 sind unabhängig von der Staffel in voller Höhe zu vergüten. § 9 Absatz 3 gilt entsprechend.
(4) Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie wiederholt kein freigabefähiges Angebot melden, wenn Sie mit einer Rate länger als vierzehn Tage in Verzug sind oder wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(1) Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Ende des Vertrages fort.
(2) Preise und Konditionen dieses Vertrages sind vertraulich.
(3) Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den geltenden Vorschriften. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir für Sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schliessen wir eine gesonderte Vereinbarung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und eine solche Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind in jedem Fall berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist Berlin.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können Sie nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen.
Geltende Fassung vom 16. Oktober 2026, dauerhaft abrufbar unter /agb/2026-10-16.